Herstellung von Kinofilmen (Mittelaufstockung)

Antrag nach Rücksprache mit der Geschäftsführung jederzeit möglich

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Der Filmfonds Wien kann zur Schließung der Gesamtfinanzierung von bereits genehmigten Förderanträgen im Förderbereich „Herstellung von Kinofilmen“ vor Vertragserstellung eine Mittelaufstockung gewähren. Bei nicht rechtzeitig möglicher Einberufung der Jury erfolgt die Entscheidung auf dem Weg der schriftlichen Beschlussfassung durch die Jury.

→ zur Satzung

Bei Fragen zum Förderbereich kontaktieren Sie bitte die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in; bei Fragen zum Online-Einreichsystem wenden Sie sich bitte an Angelika Prawda

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