Herstellung von Kinofilmen (Referenzmittel)

Antrag jederzeit möglich, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, in dem die erste Rate ausbezahlt werden soll

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Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung der von ihm geförderten Filme mit Referenzmitteln. Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folge-Projekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung (laut Teil E der Förderrichtlinien).

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Bei Fragen zum Förderbereich kontaktieren Sie bitte die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in

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