Sonstige Verwertungsmaßnahmen
Einreichung spätestens 4 Wochen vor geplanter Maßnahme
Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden; laut Teil F der Förderrichtlinien).
Bei Fragen zum Förderbereich kontaktieren Sie bitte die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in; bei Fragen zum Online-Einreichsystem wenden Sie sich bitte an Angelika Prawda