Sonstige Verwertungsmaßnahmen

Einreichung spätestens 4 Wochen vor geplanter Maßnahme

zum Antrag

Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden; laut Teil F der Förderrichtlinien).

→ zu den Richtlinien

Bei Fragen zum Förderbereich kontaktieren Sie bitte die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in

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